Jugendamt

DIE AUFGABE DES JUGENDAMTES

Wenn sich Eltern trennen, finden sich die Kinder in einer für sie komplett neuen Lebenssituation wieder. Sie sind traurig, wütend, hilflos und fühlen sich schuld an der Trennung der Eltern.

Kinder stehen zwischen ihren Eltern und leiden; sie sind verunsichert, weil sie nicht wissen, zu wem sie halten sollen; sie haben Angst einen Elternteil zu verlieren. Sie entwickeln dann nicht selten ein auffälliges Verhalten oder werden sogar psychisch krank.

Das Jugendamt wird durch das Familiengericht unverzüglich über den Antrag eines Elternteils, sowie über den anberaumten Anhörungstermin informiert. Die MitarbeiterInnen des Jugendamtes nehmen sofort telefonisch Kontakt mit den Eltern auf und vereinbaren einen persönlichen Gesprächstermin. Bereits in diesen Gesprächen soll nach möglichen einvernehmlichen Lösungen gesucht werden. In der Regel wird auch mit den Kindern gesprochen.

Im gerichtlichen Anhörungstermin berichtet das Jugendamt über die Gespräche und die erzielten Ergebnisse. Sollte hier zwischen den Eltern keine Einigung möglich sein, werden sie vom Jugendamt in eine >>> Elternberatungsstelle vermittelt.

Sofern spezielle Hilfestellungen (z.B. therapeutische Unterstützung) für die betroffenen Kinder notwendig sind, erfolgt eine Beratung hinsichtlich geeigneter Fachstellen.

Wir wollen Eltern und Kinder bei der Neuorientierung unterstützen und zum Wohl der Kinder zur Reduzierung vorhandener Elternkonflikte beitragen.

JUGENDÄMTER + ANSPRECHPARTNER

KREISJUGENDAMT LANDSHUT
Sonnenring 14
84032 Altdorf
Fon: 0871 408-0
Mail: kreisjugendamt@landkreis-landshut.de

Öffnungszeiten:
Montag – Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr
Montag: 13.30 – 15.30 Uhr
Donnerstag: 13.30 – 17.00 Uhr

STADTJUGENDAMT LANDSHUT
Rathaus II
Luitpoldstrasse 29a
84034 Landshut
Fon: 08 71 / 88-2321
Mail: stadtjugendamt@landshut.de

Öffnungszeiten:
Montag – Freitag: 8.00 – 12.00 und 14 – 16.00Uhr
Freitag, 8.00 – 12.00 Uhr

Ansprechpartner:
Beim Stadtjugendamt richtet sich die Zuständigkeit der / des Sozialpädagogen / in nach dem Wohnort des Kindes. Unter der Telefonnummer 0871/88-2321,
Frau Wernthaler, werden Sie mit den zuständigen Ansprechpartner verbunden.

E-Mail Frau Wernthaler (Sekretariat): helga.wernthaler@landshut.de