Sachverständige

DIE ARBEIT DER SACHVERSTÄNDIGEN

Im Rahmen der seit September 2009 geltenden Gesetzesänderungen sind wir als Sachverständige häufig dazu aufgefordert, gemeinsam mit den Klienten die für das Kind bestmögliche Lösung zu finden, also lösungsorientiert vorzugehen. Hierzu bietet die Begutachtung zahlreiche Möglichkeiten: durch das Arbeiten mit allen Beteiligten (also beiden Eltern und den Kindern) können die Perspektiven füreinander eingenommen werden, neue Regelungen ausprobiert sowie im Rahmen gemeinsamer Gespräche, auch mit Hinzuziehung eines ►Mediators, Lösungsmöglichkeiten ausgelotet werden.

Ziel der lösungsorientierten Begutachtung ist es, den Eltern ihre elterliche Verantwortung bewusst zu machen und eine einvernehmliche, sich am Kindeswohl orientierende Lösung, zu finden.

IHRE SACHVERSTÄNDIGEN

BÖHM, Annegret
Dipl.-Pädagogin, Familientherapeutin, Familienmediatorin (BAFM), Sachverständige
Schmiedleiten 26
84714 Eching
Fon: 0 87 09 / 26 21 90
Fax: 0 87 09 / 26 21 93
Mail: praxis@annegret-boehm.de
www.annegret-boehm.de

HORNUNG, Antje (verst. 04.05.2018)
Dipl.-Psychologin, Familienpsych. Sachverständige
Rechts- und Familienpsychologische Sachverständigengemeinschaft (RFS)
Im Gewerbepark C 25
93059 Regensburg
fon 0941 / 463 62 20
fax 0941 / 463 62 21
Mail: hornung@rfs-praxis.de
Web: www.rfs-praxis.de